Unsere Leistungen

Unsere Pflege­leistungen

Grundpflege

Im Alter oder bei Krankheit können selbst die alltäglichsten Dinge zu einer unüberwindbaren Hürde werden. Wir helfen Ihnen wenn nötig im Rahmen der Grundpflege bei der täglichen Körperpflege, beim Toilettengang, beim An- und Ausziehen, beim Zubereiten Ihrer Mahlzeiten, beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, …

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher zu unseren Angeboten. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Behandlungspflege

Bei der Behandlungspflege geht es ausschließlich darum, Krankheiten zu heilen, eine eventuelle Verschlimmerung zu verhindern und Beschwerden zu lindern. Sie muss von einem Arzt verschrieben und von ausgebildetem Fachpersonal ausgeübt werden. Behandlungspflege ist eine Krankenkassenleistung. Darunter fallen unter anderem die Gabe von Medikamenten, der Wechsel von Verbänden, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, das Messen von Blutzucker und Blutdruck, die Verabreichung von Injektionen, Infusionstherapie, und vieles mehr.

Urlaubs- und Verhinderungspflege nach SGB XI § 39

Auch pflegende Angehörige brauchen mal Zeit für sich – sei es für einen Besuch im Amt, für einen kurzen Arztbesuch, für ein Wochenende bei den Kindern, für einen Urlaub zum Auftanken oder wenn man selbst mal krank wird. Wir kümmern uns darum, dass der Ihnen anvertraute Pflegebedürftige auch in dieser Zeit die optimale Pflege bekommt.

Nehmen Sie einfach Kontakt auf und sagen Sie uns was wir für Sie tun können.

Betreuungspflege nach SGB XI § 45b

Jeder Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege hat einen Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag darf nur zur Entlastung des pflegenden Angehörigen – zum Beispiel durch Nacht-, Tages-, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege – oder zur Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung der pflegebedürftigen Person genutzt werden.

Medizinische Fußpflege

Im Alter fällt es oft schwer seinen Füßen die notwendige Pflege angedeihen zu lassen, oftmals einfach, weil man nicht mehr so gelenkig ist, wie früher. Dabei ist die richtige, am besten medizinische Fußpflege gerade für Senioren so wichtig. Denn Diabetes, Rheuma, Durchblutungsstörungen und viele andere Altersbeschwerden beeinflussen auch die Gesundheit der Füße. Wir vermitteln Ihnen gerne kompetente Podologen.

Vermittlung von 24-Stunden-Betreuungskräften

Sie wollen zu Hause gepflegt werden und trotzdem die Sicherheit einer 24-Stunden-Betreuung genießen?

Wir von der Freien Alten- & Krankenpflege in Göttingen vermitteln Ihnen gerne kompetente und zuverlässige 24-Stunden-Kräfte. Diese würden wir auch nach der Vermittlung weiter unterstützen und vertreten.

Palliativpflege

Für die sogenannte Palliativpflege braucht man Feingefühl. Denn bei der Pflege sterbenskranker Menschen geht es vor allem darum, ihre Lebensqualität zu erhöhen. Dazu gehört es Schmerzen zu lindern, Ängste zu nehmen und ein würdevolles Lebensende ermöglichen. Wir lassen Sie auch in Ihren letzten Stunden nicht alleine.

Wundexperten

Nicht jeder Schnitt in den Finger braucht gleich die Zuwendung eines Wundexperten. Wenn es aber zum Beispiel um eine sogenannte Dekubitusbehandlung – also um die Pflege wund gelegener Stellen – oder um die Nachsorge von OP-Wunden geht, dann ist das Fachwissen eines ausgewiesenen Wundexperten von Vorteil. Wir stehen Ihnen auch dafür gerne zur Verfügung.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Im Rahmen der von den Kassen bezahlten hauswirtschaftlichen Versorgung können wir für Sie das Einkaufen, das Kochen, das Spülen des Geschirrs, das Reinigen und Beheizen der Wohnung sowie das Wechseln und Waschen der Wäsche übernehmen. Natürlich übernehmen wir gerne auch noch weitere häusliche Tätigkeiten für Sie. Fragen Sie uns einfach danach.

Beratungseinsätze nach SGB XI § 37

Wenn ein Pflegebedürftiger Pflegegeld erhält, sprich, wenn er von Angehörigen gepflegt wird, sind regelmäßige Beratungseinsätze nach SGB XI § 37 gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen bei Pflegegrad 1 bis 3 einmal im halben Jahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Quartal stattfinden. Bei diesen Beratungen geht es nicht nur um die Überprüfung der Pflegequalität, sondern auch um die weitere Qualifizierung sowie um die Besprechung der Situation des pflegenden Angehörigen.

Sie interessieren sich für unsere Pflegeleistungen? Sie wollen etwas über unsere Preise wissen?
Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.

Unser Experten­tipp

Jörg Elend kennt sich als unser Pflegedienstleiter sowie als Sachverständiger und Gutachter für Pflegeangelegenheiten mit den verschiedenen Leistungen der Kranken- und Rentenkassen aus. Hier erfahren Sie mehr über Kombinationsleistungen, Pflegegeld und Betreuungsleistungen.

Was ist Pflegegeld?

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von einer Pflegeperson (meist ein Familienangehöriger) gepflegt werden, erhalten Pflegegeld. Das Pflegegeld soll dazu dienen, der Pflegeperson einen finanziellen Ausgleich für ihre pflegerische Leistung zu bezahlen. Wenn der pflegende Angehörige selbst pflegebedürftig wird, kann kein Pflegegeld mehr ausgezahlt werden. Ein Pflegebedürftiger kann keinen anderen Pflegebedürftigen pflegen.
Die Pflegeperson muss in der gleichen Stadt wie der zu Pflegende wohnen. Zudem muss er seine Sozialversicherungsnummer angeben. Falls keine Pflegeperson mehr vorhanden ist, wird von der Kasse auf Sachleistungen umgestellt.

Was sind Pflegesachleistungen?

Wer von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird, erhält sogenannte Pflegesachleistungen. Dies sind, anders als der Name impliziert, keine realen Dinge oder Sachen, sondern Dienstleistungen. Mit den ambulanten Pflegesachleistungen werden demzufolge die Leistungen eines Pflegedienstes bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag bezahlt. Dieser Höchstbetrag ist abhängig vom Pflegegrad des Kunden.

Was ist Kombinationsleistung?

Von Kombinationspflege spricht man, wenn für die häusliche Pflege ein anteiliges Pflegegeld bezogen und ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird, also die Kombination von Geldleistungen und Sachleistungen. Sprich: wenn die Pflege in Kombination von pflegenden Angehörigen und einem Pflegedienst durchgeführt wird.
Geldleistung + Sachleistung = Kombinationsleistung
Bei einer Kombinationsleistung entfallen die Beratungs- und Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI, bei denen festgestellt wird, ob die häusliche Pflege sichergestellt ist. Diese sind zwingend vorgeschrieben bei Pflegebedürftigen, die ausschließlich Geldleistungen in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 1 bis 3 finden diese Beratungseinsätze halbjährlich statt, bei Pflegegrad 4 und 5 jedes Quartal. Die Kosten für diese Besuche übernimmt die Krankenkasse. Sollten diese Beratungsbesuche nicht stattfinden, kann die Pflegekasse die Geldleistungen kürzen oder ganz einstellen.

Wie hoch sind die Pflegeleistungen?

Aus dieser Tabelle können Sie entnehmen, wieviel Pflegegeld und wieviel Pflegesachleistungen Sie pro Pflegegrad erhalten.

Pflegegrad Pflegegeld Sachleistung
1 0 Euro 0 Euro
2 316 Euro 689 Euro
3 545 Euro 1.298 Euro
4 728 Euro 1.612 Euro
5 901 Euro 1.995 Euro

Wer hat Anrecht auf zusätzliche Betreuungsleistungen?

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat sich der Betrag geändert. Seit Anfang 2017 werden gemäß § 45b SGB XI jedem Patienten, unabhängig vom Pflegegrad, zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich von der Pflegeversicherung an Leistungen zur Verfügung gestellt. Die monatliche Summe wird nicht an die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen ausgezahlt, sondern kann verwendet werden für Dienstleistungen, die für die Pflege vonnöten sind. Eine Abrechnung kann nur über einen Vertragspartner der Krankenkassen erfolgen.

Bei den zusätzlichen Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen handelt es sich nach § 45b SGB XI um eine Pflegesachleistung. Damit ist es möglich, die Leistungen der Pflegekasse für die Betreuung der Nacht- und Tagespflege, die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege aufzuwenden. Das heißt, dass diese Dienste in einem höheren Maße in Anspruch genommen werden können. Damit werden Angehörige etwa länger entlastet. Die Leistung erstreckt sich im Allgemeinen auch auf zugelassene Pflegedienste, die ein besonderes Angebot aufweisen, das über die Grundpflege hinausgeht. Hierbei geht es vor allem um die Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung der pflegebedürftigen Person sowie um tagesstrukturierende Maßnahmen.

Wie sieht es mit niedrigschwelligen Betreuungsangeboten aus?

Folgende niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote sind mit der Pflegeversicherung abrechenbar:

  • Entlastung von Pflegepersonen
  • Unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige sowie Betreuung der Korrespondenz mit Behörden
  • Organisation von individuell benötigten Hilfsleistungen
  • Organisation eines Hausnotrufgeräts sowie Hilfsmittelbesorgung
  • Hilfestellung bei pflegebedingten Umbaumaßnahmen der Wohnung
  • Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Menschen z. B. Beaufsichtigung zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
  • Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
  • Begleitung außerhalb des Hauses
  • Unterstützung im Haushalt, z. B. Haushalt reinigen, Zimmerpflanzen bewässern, Versorgung von Haustieren, die eigene Versorgung usw.

Sie wollen mehr über unsere ambulante Betreuung und Pflege wissen? Sie brauchen mehr Informationen zu Dienstleistungen im Bereich der ambulanten Pflege? Sprechen Sie mit uns, wir sind gerne für Sie da!